10 Mai 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Ines S. und ihr verstobener Ehemann Sandro S. wünschten sich sehnlichst ein Kind, aber es klappte einfach jahrelang nicht. Also entschied sich das Paar für eine künstliche Befruchtung. Doch plötzlich stirbt ihr Mann bei einem Motorradunfall. Dennoch beharrt sie darauf sich künstlich befruchten zu dürfen. Jedoch alles erfolglos. Die Klinik darf die befruchteten Eizellen nicht herausgeben. Es ist nämlich verboten sich mit den Samen eines Toten künstlich befruchten zu lassen. Deswegen ging Ines vor Gericht, doch verlor beim Brandenburger Landgericht. Nun klagt sie beim Oberlandsgericht ein und die entschieden, dass sich Ines S. der künstlichen Befruchtung nun doch unterziehen darf. Dies sei aber auch nur alles erlaubt, da die Samen sich schon die Eizellen befruchtet haben. So kann man deswegen nicht davon sprechen, dass man hier Samen verwendet. Einsetzen wird sie sich die Eizellen in Polen. Dann hat zumindest Ines einen kleinen Trost und zwar ihr Kind. künstliche befruchtung, kind, kinder MonaLisa