20 Apr 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Eine 49-jährige Ostdeutsche hat sich bei einer schwäbischen Firma beworben, wurde jedoch abgelehnt. Der Grund:Sie ist ein Ossi. Für die Frau sei dies eine reine Beleidigung auf Grund ihrer ethnischen Herkunft, deswegen wollte sie vor Gericht, um die Firma zu verklagen. Heute war es soweit, und wie das Gericht nun urteilte, sind Ossis kein eigener Volksstamm. Und dafür brauchte man 20 Jahre, um das zu erfahren? Die Bewerberin verlor also vor dem Arbeitsgericht, doch die schwäbische Firma entschuldigt sich. Der Vermerk sei nur für interne Information gedacht und hätte nicht an die Bewerberin abgeschickt werden sollen. ossi, ostdeutsch, arbeitsgericht sonnenschein