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Privatdetektiv - was darf er und was nicht

01 Jul
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Er kann vor allem für Ermittlungen im privaten und wirtschaftlichen Bereich engagiert werden, wenn die Einschaltung der Polizei nicht sinnvoll erscheint - der Privatdetektiv.

Wozu kann ein Privatdetektiv engagiert werden?


Der typische Fall im privaten Bereich wäre der Verdacht der Untreue, der erhärtet oder widerlegt werden muss. Auch Nachstellung und Stalking sind Fälle, wo Privatermittler viel eher als die Polizei zur Hilfe gezogen werden. Im wirtchaftlichen Bereich geht es vor allem um die Ermittlung in Fällen von Wirtschaftsspionage, Versicherungsbetrug, Veruntreuung von Betriebsgeld oder um die Erschleichung von Lohnfortzahlung.



Welche Rechte hat ein Privatdetektiv?


Bei Privatdetektiven handelt es sich um Privatpersonen, die ein freies Gewerbe ausüben. Deshalb besitzen sie deutlich weniger Rechte als Polizisten oder auch Justizbeamte. So dürfen Privatdetektive zum Beispiel keine Wanzen oder GPS-Geräte benutzen, um die beobachteten Personen auszuspionieren. Ebenso verboten sind Foto- und Videoaufnahemn im privaten Bereich. Als privater Bereich gelten dabei die Wohnung oder das Haus der zu beobachteten Person, sein Arbeitsplatz, Umkleidekabinen und Toiletten sowie abgelegene Orte, an denen die Anwesenheit anderer Personen nicht vermutet werden kann. Erlaubt werden können solche Aufnahmen nur in besonderen Fällen, wenn höhere Interessen die Persönlichkeitsrechte überwiegen. Was jedoch generell verboten ist, sind Mitschnitte von Gesprächen.

Was sollte man über die Rechte und Verbote, die Privatdetektive betreffen, noch wissen?
Da sie keine Polizisten sind, dürfen sie keine Leibesvisitation vornehmen. Aber heimliche Durchsuchungen von frei liegenden Taschen, Koffern und Jacken sind erlaubt. Auch das Abfortografieren und Kopieren der dort enthaltenen Dokumente ist erlaubt.
Was wiederum verboten ist, ist das Aufbrechen von geschlossenen Türen oder von Dateien, die elektronisch gesichert sind. Ebenso verboten ist auch das Abfangen von Telefongesprächen und E-Mail-Verkehr mithilfe von technischen Mitteln. Privatdetektive dürfen Personen zwar befragen, aber keine Vernehmungen im juristischen Sinne dieses Wortes durchführen. Ebenso verboten sind ihnen Verhaftungen mit Ausnahme der Fälle, wo sie einen Täter in flagranti erwischen. Aber selbst dann handelt es sich nicht um eine Verhaftung, sondern um das Festhalten durch jedermann.
Deshalb müssen Privatdetektive in solchen Fällen sofort die Polizei rufen. Und im Gegensatz zum weit verbreiteten Mythos brerechtigt der Status eines Privatdetektivs noch nicht zum Führen einer Waffe oder zu ihrem Einsatz. Das Recht zur Waffenführung müssen sie in jedem einzelnen Fall durch den Beweis der Notwendigkeit der Waffenführung erwerben. Und die Waffe dürfen sie selbst dann in Notwehr einsetzen.

Übersicht der für Privatdetektive geltenden Erlaubnisse und Verbote

  • Durchsuchen von frei liegenden Jacken, Taschen, Koffer e.t.c.
  • Abfortografieren und Kopieren dort enthaltener Dokumente
  • bloßes Beobachten von Personen an öffentlichen Orten
  • Festhhalten von Verbrechern durch Jedermann
  • Selbstverteidigung
  • Abhören und Beobachten mithilfe von technischen Mitteln
  • Leibesvisitation
  • Durchsuchung von Wohnungen
  • Öfnnen von verschlossenen Türen und gesicherten Dateien
  • Festnahmen
  • Verhöre
  • öffentliches Führen der Waffe
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