Der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung verspricht grundsätzlich mehr Gewinne, denn sie beinhaltet die Gewinnaussichten der Aktienanlage mit großer Sicherheit. Bei der Fondslebensversicherung werden vom Versicherungsnehmer monatliche und immer gleichbleibende Sparraten eingezahlt, während die Versicherungsgesellschaft dieses Geld, nach Abzug der Kosten, bei einer Investmentgesellschaft anlegt. Prinzipiell kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, in welchen Fonds sein Geld angelegt werden soll. Ein besonderer Vorteil der fondsgebundenen Lebensversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer auch kleinere Beträge anlegen kann.
Gerne raten Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmern dazu, dass sie besser eine Kapitallebensversicherung abschließen und selbst Geld in einen Investmentfond einbringen, allerdings ist hierbei Vorsicht geboten. Dieser Vorgang lohnt sich ausschließlich für Menschen, welche sich am Markt sehr gut auskennen und auch bereit sind, über die ganze Vertragslaufzeit die Börsenentwicklung täglich im Auge zu behalten. Dies kann unter Umständen bei den zahlreichen Fonds schwer werden.
Grundsätzlich ist es stets empfehlenswert, dass der Versicherungsnehmer einem Experten vertraut in Bezug auf seine fondsgebundene Lebensversicherung. So übernehmen beispielsweise bei der so genannten gemanagten Fondlebensversicherung Profis die Marktbeobachtung und passen entsprechend den Erwartungen auch das Depot des Versicherungsnehmers an. Wichtig ist es jedoch zu wissen, dass bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung, keine Garantieverzinsung gegeben werden kann und immer ein gewisses Restrisiko verbleibt.
Lebensversicherungen werden in der Regel über eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren abgeschlossen und während dieser Zeit kann es durchaus vorkommen, dass der Versicherungsnehmer schnell finanzielle Mittel benötigt, um wieder liquide zu sein. Nicht selten denken Versicherungsnehmer dann darüber nach ihre Lebensversicherung zu verkaufen, wobei es weitaus günstiger ist, die Lebensversicherung zu beleihen.
Grundsätzlich ist es nicht gerade sinnvoll eine Lebensversicherung zu kündigen, denn in diesem Fall entfällt der Todesfallschutz und außerdem können durch die Verrechnung der Abschlusskosten durchaus Verluste erzielt werden. Zusätzlich fällt noch die volle Kapitalertragssteuer an, wenn die bisherige Laufzeit entweder unter zwölf Jahren liegt oder der Versicherungsnehmer jünger als 60 Jahre ist. Besser ist es in jedem Fall die Lebensversicherung zu beleihen, denn gute Anbieter bieten häufig besonders günstige Konditionen und der Todesfallschutz für die gesamte Familie bleibt ebenfalls erhalten.
Wenn der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung beleiht, dann erhält er umgehend ein Darlehen über 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes. Im Gegenzug bekommt der Darlehensgeber die Lebensversicherung, natürlich nur bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. In der Regel kann der Versicherungsnehmer die Laufzeit des Darlehens selbst bestimmen, wobei dies maximal bis zur Restlaufzeit der Lebensversicherung möglich ist. Aber auch Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlungen sind bei den meisten Anbietern problemlos durchzuführen und in der Regel werden keine Vorfälligkeitszinsen berechnet.
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