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Unterliegen Tagesgeld Zinsen der Steuer

15 Nov
Ein Stapel Geldmünzen auf verschiedenen Geldscheinen.
Quelle: pixabay.com
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Was sollten Verbraucher bei Tagesgeldzinsen mit dem Blick auf das Finanzamt beachten?
Das Tagesgeld wird für immer mehr Menschen zu einer willkommenen Alternative zum Sparbuch. Was allerdings viele Menschen gerne vergessen ist, dass auch auf die Zinsen auf Tagesgeld Steuern fällig werden.

Wie hoch sind die Steuern auf Tagesgeldzinsen?


Auf die Zinsen des Tagesgeldes gilt die so genannte Zinsertragssteuer. Diese setzt sich zusammen aus einem Regelsatz von 25 % und dem Solidarzuschlag von 5,5%, zuzüglich kann noch die Kirchensteuer den Steuersatz erhöhen. So dass sich eine gesamte Steuerbelastung von etwas unter 30% ergibt.
Dieser wird von den Banken selbstständig abgeführt und der Kunde erfährt in der Regel nur auf dem Papier davon, wie viel von seinen Gewinnen der Staat für sich behält. Der Verbraucher hat gegen diese Steuer keine Einspruchmöglichkeit. Wie bei jeder anderen Überweisung an das Finanzamt, kann es am Ende des Jahres aber je nach Höhe der pauschal eingezogenen Gewinne zu einer Rückerstattung oder zu einer Nachzahlung kommen.

Wie kann die Steuer auf Tagesgeldzinsen umgangen werden?


Die einfachste Methode zumindest einen gewissen Betrag zu sichern ist der Freistellungsauftrag. Dieser beträgt für Alleinstehende 801€ und für Verheiratete 1602€, wenn die Anlage auf den gemeinsamen Namen läuft. Der Sparerfreistellungsantrag muss in schriftlicher Form von der Bank gestellt werden und kann auf mehrere Anlageformen aufgeteilt werden, solange nur die Gesamtsumme nicht überschritten wird. Die Tagesgeld Zinsen werden dann bis zu diesem Betrag komplett dem Kontoinhaber gutgeschrieben.
Sparer, die nur ein geringes Einkommen haben oder gar keines beziehen, haben zudem die Möglichkeit einen Nichtveranlagungsbescheid beim Finanzamt zu beantragen. Dieser kann anschließend bei der Bank vorgelegt werden. Mit ihm werden auch die Zinsen oberhalb des Freibetrages steuerfrei an den Sparer überwiesen. Allerdings gilt der Nichtveranlagungsbescheid nur solange das Einkommen nachgewiesenermaßen unter einem bestimmten Satz liegt. Dieser sollte beim Finanzamt angefragt werden.
Weit häufiger werden zumindest ein Teil der Tagesgeldzinsen über die Einkommenssteuererklärung am Jahresende zurückgeholt. Dies kann aber nur geschehen, wenn auf das Tagesgeld nicht schon der Freistellungsauftrag angewandt wurde.
Quelle: tagesgeldvergleich.com
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