Die Gewinne durch Aktien waren bis 2008 steuerfrei. Voraussetzung war eine Haltefrist von einem Jahr. Wurden die Aktien nach dem Kauf ein Jahr lang im Depot gehalten, wurde nicht davon ausgegangen, dass spekuliert wurde. Diese Regel hat sich allerdings nach 2008 geändert. Inzwischen spielt die Haltedauer bei der Versteuerung keine Rolle mehr. Eine Ausnahme bilden allerdings
Aktien und Aktienfonds, die vor 2008 gekauft wurden.
Die Steuer wird grundsätzlich nur fällig, wenn die Aktien wieder verkauft werden. Zugleich wird beim Verkauf nicht der Verkaufspreis versteuert, sondern nur die Differenz, die zwischen Kaufs- und Verkaufspreis vorhanden ist. Nicht berücksichtigt werden dabei die Gebühren, die für den Kauf und den Verkauf bei einem
Online Broker oder der Hausbank gezahlt werden. Die zu zahlende Steuer basiert auf der Abgeltungssteuer, die vom Gesetzgeber auf Gewinne gelegt wurde, die durch die Geldanlage entstehen. Sie beträgt derzeit 25 Prozent vom Gewinn oder der Rendite.
In der Regel wird die Steuer direkt vom Institut abgeführt, die für den Kauf und Verkauf verantwortlich ist. Das bedeutet, dass die Steuer bei einem Verkauf nicht auf das Konto des Anlegers ausgezahlt wird. Dies ist unabhängig von der finanziellen Situation des Anlegers, so dass auch Geringverdiener diese Steuer zunächst zahlen müssen. Nicht berücksichtigt bleiben dabei die normalen Freibeträge, die für Sparer gelten. Liegt der Gewinn unterhalb dieses Betrags, sind die Steuern nicht zu entrichten.
Die Steuer ist nicht verloren. Sie wird wie alle weiteren Steuern behandelt. Daher muss sie auch in die Steuererklärung aufgenommen wird. Hier wird die Steuerlast durch die Steuerklasse, das Einkommen, die Kinder und andere Faktoren gemindert. Die Steuererstattung wird aus dem gesamten Steuern berechnet und somit auch aus der Abgeltungssteuer. Daher wird bei der Steuererklärung ein Teil der Rendite oder sogar die vollständige Rendite wieder an den Steuerzahler ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorhanden sind.