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Unternehmen und Anbieter von Internetportalen ist es in Schleswig-Holstein mittlerweile untersagt, einen Like-Button von Facebook auf deren Seite zu veröffentlichen. Das ist eine Maßnahme von Datenschützern, da mit dem Einschluss des Facebook-Buttons auf bestimmte Daten der User zugegriffen werden kann. Eine Verweisung über die Internetseite auf die Facebook-Gruppe, wie z.B. zu einem Online-Versicherungsvergleich, ist somit nicht mehr möglich.
Nun bleibt abzuwarten, ob die anderen Bundesländern folgen oder Schleswig-Holstein als einziges Bundesland das Verbot ausgesprochen hat. Um den Datenschutz der Verbraucher zu sichern, könnte Schleswig-Holstein hier als Vorreiter gelten.
Kritisch bleibt auch die Verwendung personenbezogener Daten von Facebook. Hier besteht noch weiterhin großer Verbesserungsbedarf.
Nun bleibt abzuwarten, ob die anderen Bundesländern folgen oder Schleswig-Holstein als einziges Bundesland das Verbot ausgesprochen hat. Um den Datenschutz der Verbraucher zu sichern, könnte Schleswig-Holstein hier als Vorreiter gelten.
Kritisch bleibt auch die Verwendung personenbezogener Daten von Facebook. Hier besteht noch weiterhin großer Verbesserungsbedarf.
- barto