07 Sep 0 0 Sterne / 0 Bewertung Danke für Ihre Bewertung! Danke für Ihren Kommentar! Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten. Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten. Your review could not be added! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Euro-Rettung abegewiesen. Somit ist die Hilfe Deutschlands für hochverschuldete Partnerländer rechtens. Allerdings ordneten die Verfassungsrichter gleichzeitig an, dem Bundestag zukünftig mehr Mitspracherecht bei solchen Aktionen einzuräumen. bundesverfassungsgericht karlsruhe, verfassungsbeschwerden euro-rettung, bundestag Nadine