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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Euro-Rettung abegewiesen. Somit ist die Hilfe Deutschlands für hochverschuldete Partnerländer rechtens. Allerdings ordneten die Verfassungsrichter gleichzeitig an, dem Bundestag zukünftig mehr Mitspracherecht bei solchen Aktionen einzuräumen.
- Nadine