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Der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber kann mit verschiedenen Vorteilen, beispielsweise mit freiwilligen sozialen Leistungen des Arbeitgebers, verbunden sein. Solche freiwilligen sozialen Leistungen sind Vermögenswirksame Leistungen. Nicht jeder Arbeitgeber gewährt diese Leistungen. Gewährt ein Arbeitgeber diese Leistungen, kann sie jeder Arbeitnehmer nutzen, der seine Probezeit erfolgreich gemeistert hat und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Die Höhe dieser Leistungen ist abhängig vom Arbeitgeber und vom Tarifvertrag und kann zwischen 6,45 ? und 40,00 ? im Monat betragen. Der Arbeitnehmer kann diesen Betrag selbst noch bis zu einer bestimmten Höhe aufstocken. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind steuerpflichtig. Der Arbeitnehmer muss einen Vertrag mit einem Geldinstitut abschließen und ein Konto eröffnen, auf das der Arbeitnehmer die Leistungen überweist, eventuell zusammen mit dem Betrag, den der Arbeitnehmer selbst zahlt und der dafür von Lohn oder Gehalt abgezogen wird.
Wer kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen?
Abhängig davon, für welche Art der VWL sich ein Arbeitnehmer entscheidet, kann er in den Genuss einer staatlichen Förderung, der Arbeitnehmersparzulage, kommen. Diese Sparzulage wird nur auf folgende Arten der Vermögenswirksamen Leistungen gewährt:
· Fondssparpläne
· Bausparverträge.
Auf die Kapitallebensversicherung und die Banksparpläne wird keine Sparzulage gewährt.
Während jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, die Vermögenswirksamen Leistungen beanspruchen kann, so ist die staatliche Förderung in Form der Sparzulage an eine bestimmte Einkommenshöhe gebunden und richtet sich nach der Art der Geldanlage. Um die Sparzulage beantragen zu können, darf das jährliche steuerpflichtige Einkommen
· bei Ledigen
20.000,00 ? für den Fondssparplan und
25.600,00 ? für den Bausparvertrag und
· bei Verheirateten
40.000,00 ? für den Fondssparplan und
51.200,00 ? für den Bausparvertrag
nicht übersteigen.
Wie bekommt man die Arbeitnehmersparzulage?
Sind alle Voraussetzungen zur Zahlung der Sparzulage gegeben, muss man sie im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Die Fondsgesellschaft oder die Bausparkasse schickt in jedem Jahr eine Bescheinigung an den Arbeitnehmer, die er zusammen mit dem dafür vorgesehenen Antrag und der Steuererklärung an das Finanzamt einreicht. Die Sparzulage wird nicht jährlich gezahlt, sondern wird am Ende der Vertragslaufzeit, die in der Regel 7 Jahre beträgt, komplett ausgezahlt.
Welche Anlageform soll man wählen?
Für welche Form der Anlage man sich entscheidet, hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Wer in erster Linie Wert auf satte Gewinne legt, kann sich für Fonds entscheiden, sollte sich allerdings gründlich beraten lassen. Wer später den Hausbau plant, wählt den Bausparvertrag, wer auf Sicherheit setzt und für später vorsorgen will, entscheidet sich für die Kapitallebensversicherung oder den Banksparplan.