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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Urteil des Bundesgerichtshof BGH vom März 2008 bestätigt und erlaubt Greenpeace die Müllermilch als Genmilch zu bezeichnen. Somit wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwernde des Milchproduktherstellers Theo Müller gegen Greenpeace zurück. Den Beschluss begründen die Verfassungsrichter damit, dass die Kühe mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden.
- Nadine